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OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 152a
Anhörungsrüge gegen Einstellungsbeschluss, Entscheidung über Anhörungsrüge durch Berichterstatter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11
Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind für den Erfolg einer Gehörsrüge ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009 - 9 B 64/08, 9 B 34/08 - juris Rn. 3). - OVG Brandenburg, 06.04.2005 - 5 B 53/04
Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vortrag …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11
Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ergeht durch die Berichterstatterin, weil 1 diese nach § 87a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (…vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 6. Dezember 2011 - 18 B 1472/11 -, juris Rn. 1 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. April 2005, NVwZ 2005, 1213, juris Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 B 1472/11
Bestimmung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11
Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ergeht durch die Berichterstatterin, weil 1 diese nach § 87a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 6. Dezember 2011 - 18 B 1472/11 -, juris Rn. 1 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. April 2005, NVwZ 2005, 1213, juris Rn. 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 6 B 1262/21
Anhörungsrüge; Besetzung des Gerichts
OVG, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 EO 857/20 - OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 4 E 551/19 - Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 4 A 874/11 -, jeweils juris Rn. 1, ist das in der Weise zu verstehen, dass der Spruchkörper in der Besetzung gemeint ist, die sich aus der aktuellen Geschäftsverteilung ergibt, nicht aber notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Spruchkörper bei der angefochtenen Entscheidung tätig geworden ist. - VG Augsburg, 15.11.2013 - Au 6 K 13.30312
Anhörungsrüge gegen Nachfristsetzung; Gegenvorstellung; Inhaltliche Anforderungen …
Für die Entscheidung zuständig ist die Berichterstatterin, weil diese nach § 87 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (SächsOVG, B.v. 3.7.2013 - 4 A 874/11 - juris Rn. 1 m.w.N.). - VG Augsburg, 18.11.2013 - Au 6 K 13.30322
Anhörungsrüge gegen Nachfristsetzung; Gegenvorstellung; Inhaltliche Anforderungen …
Für die Entscheidung zuständig ist die Berichterstatterin, weil diese nach § 87 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (SächsOVG, B.v. 3.7.2013 - 4 A 874/11 - juris Rn. 1 m.w.N.).